Verpflichtung zu gemeinschaftlicher Arbeit

Die Verpflichtung zu gemeinschaftlicher Arbeit (“Arbeitsdienst“) besteht für jedes aktive Mitglied mit Beginn
des Jahres in dem das 16. Lebensjahr bis einschließlich des Jahres in dem das 64. Lebensjahr vollendet
wird.
Für diese Mitglieder fallen jährlich 3 Arbeitsstunden an. Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden zur Zeit
pro Stunde  10,-- €  erhoben (bei 3 zu leistenden Arbeitsstunden pro Jahr insgesamt 30,- € ), die zum 01.11.
eingezogen werden.
Die Möglichkeit diese Arbeitsstunden abzuleisten wird ab 2009 wie folgt geregelt:
1. Bekanntgabe a) im Gemeindeblatt (falls terminlich möglich)
                               b) auf der Internetseite unter www.tsv-baar-ebenhausen.de
                               c) als Aushang am Tennisanbau
2. Verbindliche Eintragung in die Liste (mit Festlegung Anzahl der benötigten Mitglieder) am Aushang am Tennisanbau
3. Nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung kann der Arbeitsdienst auch an anderen
Tagen abgeleistet werden.
Der Beitrag für nicht geleistete Arbeitsstunden wird auch bei Ausfall eines angesetzten “Arbeitsdienstes“
erhoben, sowie bei keinem Angebot von abzuleistendem “Arbeitsdienst“.
Die Abteilungsleitung hat das Recht notwendige Änderungen dieser Verpflichtung  jederzeit vorzunehmen.


gültig ab 01.01.2009
Die Abteilungsleitung