Satzung vom 07.12.2016

Geschäftsordnung der Abteilung Kegeln des TSV Baar-Ebenhausen e.V.

Die Abteilung KEGELN des TSV Baar-Ebenhausen e.V. gibt sich zur Durchführung ihrer Geschäfte eine Geschäftsordnung. Die Abteilung entstand durch den Zusammenschluss der Kegelabteilung des TSV Baar-Ebenhausen mit dem SKC Baar-Ebenhausen und trägt den Namen TSV-SKC Baar-Ebenhausen. Diese Geschäftsordnung sowie deren Änderung dürfen den Regelungen der Satzung nicht widersprechen und muss durch den Vorstand des TSV Baar-Ebenhausen e.V. genehmigt werden.

 

1. Organe der Abteilung Kegeln

- Abteilungsleitung
- Abteilungsversammlung

 

2. Abteilungsleitung der Abteilung Kegeln

Die Abteilungsleitung der Abteilung Kegeln besteht aus:

- 1. Abteilungsleiter
- 2. Abteilungsleiter
- 3. Abteilungsleiter
- 1. Sportwart
- 2. Sportwart
- 1. Kassier
- 2. Kassier
- 1. Jugendwart
- 2. Jugendwart
- 1. Damensportwartin
- 2. Damensportwartin
- 1. Schriftführer
- 2. Schriftführer

Die Aufgaben der Abteilungsleitung liegen in der ständigen Mitwirkung bei der Führung der Geschäfte durch den Abteilungsleiter und/oder deren Vertreter.

Die Mitglieder der Abteilungsleitung werden durch die Abteilungsversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. In der Abteilungsversammlung ist zwischen folgenden Mitgliederarten zu unterscheiden:

- Aktive Mitglieder: stimmberechtigt
- Passive Mitglieder: stimmberechtigt
- Fördermitglieder: Mitglieder des TSV-SKC Baar-Ebenhausen, aber keine Mitglieder des Hauptvereins TSV Baar-Ebenhausen e.V.: nicht stimmberechtigt

Die Mitglieder der Abteilungsleitung bleiben auf alle Fälle bis zur Wahl in der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Abteilungsversammlung im Amt.

Sollte ein Mitglied der Abteilungsleitung vorzeitig aus dem Amt scheiden, so bedarf die Nachfolge einer Neuwahl durch die nächste Abteilungsversammlung. Ein Stellvertreter kann solange die Geschäfte in Vertretung ausüben.

Sitzungen der Abteilung werden vom 1. Abteilungsleiter oder bei dessen Verhinderung von seinen Vertretern einberufen. Die Beschlüsse der Abteilungsleitung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des vorsitzenden Abteilungsmitglieds.

Ist für ein Mitglied der Abteilungsleitung ein Vertreter gewählt, so nimmt im Verhinderungsfalle der Vertreter an der Abteilungssitzung teil und ist stimmberechtigt. Die Abteilung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder oder deren Vertreter anwesend sind.

Auf Antrag von mindestens 2 Mitgliedern der Abteilungsleitung muss innerhalb von 14 Tagen eine Abteilungssitzung einberufen werden.

Über die wesentlichen Inhalte und Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom vorsitzenden Abteilungsmitglied und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist und der Abteilungsleitung elektronisch zur Verfügung gestellt wird.

 

3. Abteilungsausschuss

Ein Abteilungsausschuss ist in der Kegelabteilung nicht erforderlich.

 

4. Abteilungsversammlung

Der Abteilungsleiter, im Verhinderungsfalle seine Vertreter, beruft alljährlich im 1. Halbjahr eine ordentliche Abteilungsversammlung ein. Zu dieser sind die Mitglieder mindestens 2 Wochen vorher durch Veröffentlichung im gemeindlichen Mitteilungsblatt, auf der Homepage oder durch Aushang der Tagesordnung einzuladen.

Anträge der Mitglieder für die ordentliche Abteilungsversammlung müssen dem Abteilungsleiter oder seinen Vertretern schriftlich spätestens eine Woche vorher eingereicht werden. Diese Anträge sind zu Beginn der Abteilungsversammlung bekannt zu geben. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.

Die Abteilungsversammlung wählt die Mitglieder der Abteilungsleitung in Einzelabstimmung für die Dauer von 2 Jahren. Zudem werden 2 Kassenrevisoren für zwei Jahre gewählt. Dabei gilt dasjenige Mitglied als gewählt, welches die einfache Mehrheit auf sich vereint. Stimm- bzw. wahlberechtigt sind generell alle Mitglieder (außer Fördermitglieder, siehe Abs.2) der Abteilung Kegeln des TSV SKC Baar-Ebenhausen e.V., die am Tage der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Versammlung beschließt über den Spartenbeitrag, die Entlastung der Abteilungsleitung sowie über alle Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind.

In allen Abteilungsversammlungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Bei allen Abteilungsversammlungen ist ein Protokoll analog der Abteilungssitzungen anzufertigen.

Die Abteilungsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Wahlen und Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Sie müssen geheim erfolgen, sobald der offenen Wahl oder Abstimmung von mindestens einem Mitglied widersprochen wird oder zwei oder mehr Kandidaten sich für eine Position in der Abteilungsleitung sich bewerben.

 

5. Abteilungsleiter

Der Abteilungsleiter vertritt einzelberechtigt die Abteilung Kegeln im Sinne des §14 Punkte 1 und 2 sowie § 15 Punkte 1, 3, 4 und 7 der Vereinssatzung. Bei Verhinderung übernimmt ein Vertreter, ebenfalls einzelberechtigt, die Geschäfte der Abteilung. Der amtierende Abteilungsleiter ist im Einzelfall berechtigt, Ausgaben bis 250 Euro eigenständig zu tätigen.

Der 2. und 3. Abteilungsleiter unterstützen den 1. Abteilungsleiter bei dessen Aufgaben und übernehmen die auf sie übertragenen Aufgaben. Daneben fungieren sie bei Verhinderung als Vertretung des 1. Abteilungsleiters.

Anträge an den Vorstand des TSV Baar-Ebenhausen e.V. werden generell und ausschließlich durch den Abteilungsleiter oder deren Vertreter gestellt.

 

6. Die Sportwarte (1. und 2. Sportwart, 1. und 2. Damensportwartin)

Die Sportwarte sind für alle organisatorischen Tätigkeiten im Spielbetrieb aller aktiven Mannschaften zuständig.

Mannschaftsaufstellungen bzw. namentliche Meldungen an den BSKV werden gemeinsam mit der Abteilungsleitung abgestimmt.

Die stellvertretenden Sportwarte unterstützen die ersten Sportwarte bei deren Tätigkeiten und übernehmen die auf sie übertragenen Aufgaben. Daneben fungieren sie bei Verhinderung als Vertretung der 1. Sportwarte.

 

7. Der Abteilungskassier

Der Abteilungskassier übernimmt folgende Aufgaben:

- Führung der Finanzen der Abteilung
- Durchführung der Abrechnung bei Festen, Feiern, Turnieren usw.
- Erstellen eines Kassenberichts zur ordentlichen Abteilungsversammlung

 

8. Der Jugendwart

Der Jugendwart ist für alle organisatorischen Tätigkeiten im Spielbetrieb aller Jugendmannschaften zuständig. Er ist verantwortlich für die Mannschaftsaufstellungen bzw. namentliche Meldungen an die zuständigen Spielleiter.

Er ernennt in Abstimmung mit der Abteilungsleitung geeignete Jugendbetreuer. Alle zu ernennenden bzw. festgelegten Jugendbetreuer bedürfen der Eignung im Sinne der einschlägigen Jugendschutzgesetze und haben zu diesbezüglichem Nachweis in den vorgeschriebenen zeitlichen Abständen beim Vorstand des Gesamtvereins ein „Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis“ abzugeben.

Der stellvertretende Jugendwart unterstützt den ersten Jugendwart bei dessen Tätigkeiten und übernimmt die auf ihn übertragenen Aufgaben. Daneben fungiert er bei Verhinderung als Vertretung des 1. Jugendwarts.

 

9. Der Schriftführer

Der Schriftführer übernimmt folgende Aufgaben:

- Erstellen der Protokolle bei Sitzungen und Versammlungen
- Archivierung der Protokolle/Daten
-Erstellen eines Berichts zur Abteilungsversammlung

Der stellvertretende Schriftführer unterstützt den ersten Schriftführer bei dessen Tätigkeiten und übernimmt die auf ihn übertragenen Aufgaben. Daneben fungiert er bei Verhinderung als Vertretung des 1. Schriftführers.

 

10. Allgemeines

Zusätzlich zu diesen Funktionen (Punkte 5 bis 9) können weitere Aufgaben an Mitglieder oder Nichtmitglieder durch die Abteilungsleitung vergeben werden soweit diese Arbeiten ohne Entschädigung getätigt werden. Ggfs. können diese Personen zu Abteilungsleitungssitzungen geladen werden. Sie dürfen jedoch bei diesen Sitzungen kein Stimmrecht ausüben.

Folgende zusätzliche Aufgaben werden derzeit durch beauftragte Funktionsträger ausgeübt:

- Busbeauftragter
- Erstellung und Aufbereitung Schnittlisten
- Berichterstattung Gemeinde zur Veröffentlichung im Mitteilungsblatt
- Pflege und Aktualisierung der Homepage
- Bahnpflege, Reinigung und Instandhaltung (Bahnwart)

Bei auftretendem Handlungsbedarf unterstützt sich die Abteilungsleitung nach Kräften gegenseitig.

 

Diese Neufassung der Geschäftsordnung wurde durch die Abteilungsleitung am 7.12.2016 beschlossen.

Kurt Mirlach, 1. Abteilungsleiter
Christian Köttner, 1. Schriftführer

 

Gesehen und genehmigt durch den Vorstand des TSV Baar-Ebenhausen e.V. am

Karlheinz Binder, 1. Vorsitzender